Rechtsschutzbedürfnis (de)
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Deutschland > Privatrecht > Zivilprozessrecht
Das Rechtsschutzbedürfnis stellt im deutschen Zivilprozess eine Prozessvoraussetzung, d.h. eine notwendige Bedingung dar.
Für die Feststellungsklage ist es in § 256 Abs. 1 ZPO gesetzlich definiert ("rechtliches Interesse").
Siehe auch
Den Begriff Rechtsschutzbedürfnis im deutschen juristischen Web finden