Rechtsinformatik
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Rechtsinformatik ist die Lehre vom elektronischen Rechtsverkehr weltweit. Logischerweise und aus technischen Gründen geht dieser Informationsaustausch über alle Staats- und Rechtsgrenzen hinweg. Rechtsinformatik ist daher reines Berufsrecht und interoperabel. Im Sozialstaat Deutschland hat sich neben dem eher sicherheitstechnisch orientierten Fach Rechtsinformatik das neue Lehrfach "Soziale Informatik" entwickelt.
Siehe auch
Den Begriff Rechtsinformatik im weltweiten juristischen Web finden
- Informationstheorie
- Deutsche Verwaltungsinformatik
- Deutsches Informatikrecht
- Europäische EDV-Akademie des Rechts
- eEurope
- Internetrecht (global)
- Kryptografie
- Computerprogramm
- Internationale Kreativgesellschaft
- Verbraucherschutz (global)
- Internationales Satzungsrecht
- Erklärung von Saarbrücken
- Suchmaschine
- Zeitrechnung