Rechtsgeschichte (tr)
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Türkei > Rechtsgeschichte
Auf dem heutigen Staatsgebiet der Republik Türkei existierten bereits drei (3) mächtige Großreiche der Menschheit:
- das naturreligiöse Hethiterreich,
- das christliche Byzantinische Reich (Groß-Griechenland / Magna-Graecia) und
- das islamische Osmanische Reich.
Wann die Rechtsgeschichte der Türkei beginnen soll, das ist den jeweiligen Historikerinnen und Historikern überlassen. Das Hethiterreich existierte ungefähr zwischen 2000 und 1200 vor Christus. Es unterlag den Angriffen von kriegerischen Reiterstämmen aus dem Osten und von Piraten im Mittelmeer (sog. "Seevölker"). Auch der historische Bündnisvertrag durch eine dynastische Ehe mit dem ägyptischen Gottkaisertum des "Pharao" konnte dieses erste sesshafte Großreich in Kleinasien nicht vor dem Untergang retten. Einzelne überlebende Sippen wurden in Palästina angesiedelt und unter den rechtlichen Schutz des Pharao gestellt ("Pharisäer"). Andere flohen die Donau flussaufwärts nach Westen und gaben ihre hethitische Identität auf.
Das Byzantinische Reich mit seiner Hauptstadt Konstantinopel (= Ost-Rom; heute Istanbul) existierte zwischen dem Konzil von Nizäa im Jahr 325 n. Chr. (Erklärung der Staatsreligion Christentum) und dem Untergang Konstantinopels im Jahr 1453 unter dem Angriff von Sultan Mohammed II. (1432 - 1481).
Das Osmanische Reich übernahm ab 1453 die Rechtsnachfolge als Völkerrechtssubjekt gewaltsam durch Eroberung der Hauptstadt und herrschte faktisch in Kleinasien bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs 1914. In diesem Krieg kämpften das Deutsche und das Osmanische Reich als militärisch Verbündete gegen West und Ost. Der heute noch gebräuchliche Begriff „Die Achse des Bösen“ stammt aus der kriegspropagandistischen Feder der gegnerischen Presse der sogenannten "Entente" aus dieser Zeit. Auf diese Weise wurde der Militarismus kräftig "angeheizt" ...
- Gründung der Karmel-Mission 1904
Die eigentliche Rechtsgeschichte des laizistischen Staates Türkei beginnt mit der Ausrufung zur Republik durch Kemal Atatürk im Jahr 1923. Seit 1928 gilt in der Türkei der Laizismus.
Siehe auch
Den Begriff Rechtsgeschichte im türkischen juristischen Web finden
Den Begriff "Achse des Bösen" im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff Pharisäer im deutschen juristischen Web finden
- Atatürk 1881 - 1938
- Türksprachen
- Osmanischer Bazar
- Museen in der Türkei
- Türkischer Rechtsstaat
- Chronik
- Armenische Rechtsgeschichte
- Aserbaidschan
- Pantheon
- Lawrence, Thomas Edward
- Arabien
- Religiöses Bestattungsgesetz
- Entente
- Vertrag von Lausanne
- Türkisches Strafgesetzbuch
- Rechtsgeschichte allgemein
- Irakische Rechtsgeschichte
- Rechtsgeschichte von Malta
- Galatien
- Konzil von Ephesus
- Konzil von Chalcedon
- Geld
- Europäische Aufklärung
- Türkischer Laizismus
- Islamwissenschaft
- Rechtsgeschichte des Kosovo