Rechtsgeschichte (sa)
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Saudi-Arabien > Rechtsgeschichte
Der unabhängige Staat Saudi-Arabien entstand nach der Auflösung des Osmanischen Reiches mit Hilfe der sogenannten "Entente". Der islamische Stammesfürst Abdul Asis ibn Saud gründete im Jahr 1926 den eigenen Staat als absolutistische Erbmonarchie zum Schutz der Heiligen Spielstätten des Islam. Er nannte sich König Ibn Saud I. Seit 1932 heißt der Staat nach der Gründerfamilie Saudi-Arabien. Im Jahr 1953 kam Ibn Abd Al Asis Saud (1902 - 1969) durch väterliche Ernennung an die Macht.
- Amtssprache
- Blutadel
- Islamwissenschaft in Saudi-Arabien
- Kaaba
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- Mekka
- Militarismus
- Monistik?
- Nationalflagge 1980
- Panarabische Spiele
- Panarabismus
- Riad
- Vertrag von Sévres 1920
- Wahhabismus
Siehe auch
Den Begriff Rechtsgeschichte AND "Saudi-Arabien" im internationalen juristischen Web finden
- Einführung ins Recht von Saudi-Arabien
- Wallfahrt
- Islam
- Islamisches Recht
- Mohammed
- Sultanat
- Kalifat
- Marokkokrise
- Fatima
- Rechtsgeschichte Ägyptens
- Einführung ins Recht von Ägypten
- Gemeinsamer Arabischer Markt???
- Atatürk
- Friedensvertrag von Lausanne 1923
- Arabische Menschenrechtscharta???
- International anerkannte Staatsformen
- Reichsdeutsches Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich 1933
- Deutschlandgesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus 1946