Rechtsdienstleistungsgesetz (de)
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Das deutsche Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) wurde im Jahr 2007 vom Deutschen Bundesrat gebilligt. Das Reformgesetz hob zum 01.07.2008 das alte nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz auf, das noch aus dem Jahr 1935 stammte.
- Aufsuchende Beratung
- Gebilligtes Recht
- Initiative für freien Zugang zum Recht
- Juristinnenbund - schließt Männer aus ...
- Juristische Ausbildungsordnung
- Rechtsdienstleistungsregister
- Unternehmergesellschaft seit 2008
Gemäß § 2 RDG gehören folgende Tätigkeiten nicht mehr zu den Rechtsdienstleistungen:
- Erstattung wissenschaftlicher Gutachten
- Erörterung von Rechtsfragen innerhalb von Beschäftigtenvertretungen
- Schiedsgerichte
- Mediation ohne rechtliche Regelungsvorschläge
- öffentliche Medienarbeit
- interne Rechtsangelegenheiten von Unternehmen
Siehe auch
Den Begriff Rechtsdienstleistungsgesetz im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "Loi sur la consultation juridique" im französischen juristischen Web finden ("Loi sur la consultation juridique" in Deutsch)
Den Begriff "Loi sur la consultation juridique" im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff "Loi sur la consultation juridique" im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff "Loi sur la consultation juridique" im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Landesausführungsgesetz zur Insolvenzordnung
- Klassifikation der Berufe in Deutschland
- Deutscher Fachanwalt
- Fachanwaltsordnung
- Rechtsberatung
- Telerechtsberatung
- Verbraucherstreitbeilegungsgesetz 2016
- Deutsche Kammern
- Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten
- Deutscher Notar
- Rechtspflege
- Institut für Europäisches Medienrecht
- Rechtslehren
- Hidden Web
- Geschäftsführung ohne Auftrag
- Ehrengericht für Rechtsanwälte
- Dienstleistungen in Deutschland
- Finanzdienstleistungen