Kunst und Recht
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Inhaltsverzeichnis |
Nationale Betrachtung von Kunst und Recht
- Chinesischer Nationalzirkus
- Christianisierung im schwäbischen Remstal
- Deutsche Akademie der Bildenden Künste
- Deutsches Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten 1983
- Geldfälschung als Straftatbestand in Deutschland
- Hochschulrahmengesetz von/für Deutschland
- Kirchenmusiker deutscher Prägung
- Kunstfreiheit in Kanada
- Kunstfreiheit in den U.S.A.
- Recht auf Wahrung der Werkintegrität in Deutschland
- Recht der Parodie in Frankreich
- "Schöne Wissenschaften" in der Schweiz
- Sprachwerke in Deutschland
Vergleichende Kunstbetrachtung
„Die altdeutschen Maler darum rückständig und provinziell zu nennen, weil sie den Schritt nicht mitmachen, den die westlichen und südlichen Völker Europas unternehmen, wäre falsch. Sie bleiben nicht stille stehen, schaffen neue Formen, nur ihr Ziel ist nicht die formale Kultur der italienischen Renaissance, die den Wert eines Bildes ausschließlich nach ästhetischen Erwägungen misst, sondern die tiefsinnige Welt des nordischen Barock. … An dieser Einstellung hat die altdeutsche Malerei von ihren Anfängen im frühen 14. Jahrhundert bis an ihr Ende festgehalten. … Am Anfang der altdeutschen Malerei aber stehen Werke wie das Kölnische Altärchen, gemalt etwa 1340. Zerbrechlich zart sind die Figuren. Alle Leiblichkeit, alle Schwere ist gelöscht. Die Falten und Gewandsäume sind ein körperloses, filigranhaftes Linienspiel. Sie hängen nicht, scheinen zu steigen, so dass die Figuren wie schwebend erscheinen. Irdische Maßstäbe versagen an solchen Gestalten. Sie leben ohne Verbindung mit dieser Welt in höheren Sphären, in einem Zustande vollendeter Gottinnigkeit. … Die Kunst der Jahrzehnte nach 1400 ist lyrisch, empfindsam, vornehm, elegant, vielleicht geziert. Wie in Widerspruch zu der Bürgerlichkeit Meister Bertrams, der Jahrzehnte um 1370 – 80, leuchten jetzt wieder höfisch-ritterliche Ideale auf. …
… Im Weltgerichtsbild beweist sich Leben durch Bewegung, jetzt ist Leben eine innerliche Angelegenheit. In der Maria in der Rosenlaube lebt noch etwas von der zarten Empfindsamkeit und Märchenstimmung der Werke um 1400, und auch in der wunderbaren Anbetung der Könige verneint Lochner jeglichen Wirklichkeitsmaßstab. Er schildert nicht erzählend ein buntes Ereignis, sondern stellt zeitlos eine religiöse Tatsache dar. Die große Formfassung und die leuchtende Pracht der Farbe machen das Bild zu einem der großartigsten der altdeutschen Malerei. … 1444 aber malte Wirz die erste Landschaft, ein Abbild des Genfer Sees. Der religiöse Inhalt ist weit zurückgedrängt. Nicht er, sondern ein Augeneindruck bestimmt die Form des Bildes. Der deutsche Mensch, vielleicht weil er sein Gefühl mehr sprechen lässt und nicht so vernunftbetont ist wie die romanischen Völker, ist später zu jenem Selbstbewusstsein gelangt, das den Menschen seiner selbst gewiss macht und ihn beflügelte, von der Endlichkeit seines Körpers in den Raum hinauszugreifen. … Wie ehemals bei Konrad von Soest und Meister Francke und Stephan Lochner herrscht in den späteren Werken das Seelische immer unumschränkter, während die Fülle der Naturbeobachtungen immer mehr abfällt. Der malerische Stillebenreichtum weicht einer stillen Feierlichkeit. … Eine neue Wertschätzung des Menschen als individueller Persönlichkeit beginnt die alte religiöse Welt der Bilder zu zersetzen. Holbeins Menschen sind nicht mehr religiöse Figuren, sie spielen wie Schauspieler eine biblische Rolle. … Ein männlicheres Geschlecht kündigt sich an, und eine Zeit, die sachlicher wertet, die über ein starkes Fühlen ein starkes Handeln stellt. Das 16. Jahrhundert, die Zeit Kaiser Maximilians, Huttens, Luthers und Dürers steigt empor. …
… Seine Menschen haben nicht mehr die verklärten, hübschen Gesichter, die sich früher so oft fanden. Anders durchgearbeitet, neuartig charakterisiert sind sie. Eher hässlich in ihrer äußeren Erscheinung bezeugen sie eine neue Auffassung des Menschen. Sie sind nicht mehr Glieder des göttlichen Heilsgesetzes, ihr Leben wird nicht von da geregelt, der Mensch als individuelles Schicksal, der Mensch als Brennpunkt diesseitiger Einflüsse, Kräfte und Erfahrungen ist entdeckt. Das Hässliche ist hier nicht mehr Ausdruck des Bösen, sondern Wirkung eines schweren Schicksals. Altern und Sterben sind nicht mehr vorbestimmt im göttlichen Gesetz, der Mensch ringt jetzt, die Tragik seines Schicksals empfindend, persönlich mit dem Tode.“[1]
- Goldene Bulle 1356
- Bildersturm ab 1517
- Augsburger Religionsfrieden 1555
Fußnoten
Siehe auch
Den Begriff Recht UND Kunst im weltweiten juristischen Web finden