Realteilung (de)
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Unter einer Realteilung verstand bzw. versteht man die rechtliche Aufhebung einer Gemeinschaft durch Teilung des gemeinschaftlichen Vermögens. In diesem Sinne stellt jede Ehescheidung aus der Zugewinngemeinschaft eine Realteilung dar. Jedoch geschah die alte Realteilung aus Liebe, die Ehescheidung bedeutet meist Liebesentzug ...
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- Liegenschaftsvermessung in Deutschland
- Wertermittlungsvorschriften in Deutschland
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Siehe auch
Den Begriff Realteilung im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "partage réel" im französischen juristischen Web finden ("partage réel" in Deutsch)
Den Begriff "partage réel" im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff "partage réel" im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff "partage réel" im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff "partage réel" im schweizerischen juristischen Web finden
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