Rabbinatsgericht (de)
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Während der Stauferzeit im Mittelalter entstanden unter der kaiserlichen Staatsgewalt des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation die ersten Rabbinatsgerichte in den größeren Jüdischen Gemeinden auf deutschem Boden, z.B. in Speyer, Worms und Mainz. Die Jüdischen Gemeinden galten als sogenannte Kammerknechte des Römischen Kaisers.
In der Bundesrepublik Deutschland sind/wären Rabbinatsgerichte heute als religionsrechtliche Ordnungsinstanzen anzusehen. Ihre Urteile sind verfassungsrechtlich nicht verbindlich. Sie stehen somit Schiedsgerichten gleich.
- aufgeklärtes elterliches Erziehungsrecht in Deutschland
- Halacha
- Jüdische Grundschule
- Levi
- Rabbinerhochschule
- Weltanschauungsbeauftragte in Deutschland
Links
Siehe auch
Den Begriff Rabbinatsgericht im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Rabbinatsgericht im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff Rabbinatsgericht im schweizerischen juristischen Web finden
- Talmudisches Recht
- Rabbinerin
- Geistlichkeit
- Jüdische Gemeinde auf deutschem Boden
- Subkultur
- Selbstkontrolle
- Preußisches Austrittsgesetz 1878
- Landesrabbiner in Deutschland
- Landeskirchen in Deutschland
- Eheversprechen
- Tendenzbetrieb
- Kirchengerichte in Deutschland
- Religiöses Speisegesetz
- Zionismus
- Synagoge
- Haskala
- Jüdische Museen in Deutschland
- rechthistorisches Deutsches Reichsgericht
- Staatliches Religionsrecht im demokratischen Deutschland
- Diözesanrichter
- moderne deutsche Berufsgerichtsordnungen
- Juristische Fakultäten der Erde
- Verfassung auf Hebräisch - Gibt es das?