Prozessvergleich (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Kommt es vor Gericht zu einem Vergleich, dann haben sich die streitenden Parteien mit dem Richter geeinigt.
Das Urteil als Form des Vergleichs enthält als Urteilstenor den Inhalt der Einigung zwischen den Streitparteien.
Siehe auch
Den Begriff "Vergleich vor Gericht" OR "gerichtlicher Vergleich" im deutschen juristischen Web finden