Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (de)
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Deutschland > Privatrecht > Schuldrecht > Sachmangel > Haftungsrecht
Das deutsche Produkthaftungsgesetz regelt seit der Deutschen Wiedervereinigung bzw. seit dem 01.01.1990 die Haftung des jeweiligen Herstellers für Körper-, Gesundheits- und Sachschäden, die einem Verbraucher oder einer Verbraucherin als Anwender(in) eines Produktes anlässlich der Benutzung desselben entstehen. Die traditionelle Haftung wegen unerlaubter Handlung gemäß §§ 823 ff. BGB gilt zusätzlich weiter. Nach dem Produkthaftungsgesetz sind Hersteller, Importeure und Lieferanten in die Haftungskette miteinbezogen. Oberstes Ziel ist der Verbraucherschutz. Von der Haftung ausgeschlossen sind jedoch die Hersteller pflanzlicher und tierischer Naturprodukte, die im Rahmen der traditionellen Landwirtschaft (= nicht gentechnisch) erzeugt wurden.
Die Haftpflicht des Verarbeiters oder Händlers knüpft an die Fehlerhaftigkeit seines Produkts an und tritt dann ein, wenn das Produkt unter Sicherheitsgesichtspunkten nicht für den zugedachten und zugeschriebenen Verwendungszweck gemäß allgemeiner Verkehrsauffassung geeignet ist. Maßgeblich ist dabei der Stand der Technik zu dem Zeitpunkt, an dem das Produkt auf den Markt gebracht wurde. Mindestanforderungen dazu sind z.B. in den Deutschen Industrienormen (DIN) oder den VDE-Vorschriften zu entnehmen. Ein Verschulden des Herstellers oder Händlers ist rechtlich unerheblich (verschuldensunabhängige Haftung).
Mögliche Produkthaftungsausschließungsgründe sind zum Beispiel das Inverkehrbringen des Produkts ohne Wissen und Wollen des Herstellers (z.B. nach einem Diebstahl, als Markenpiraterie oder nach dem Ausspähen von Produktdaten), bei unsachgemäßer Weiterverarbeitung oder Behandlung des Produkts, bei Inverkehrbringen des Produkts außerhalb einer beruflichen Tätigkeit (Schwarzhandel, Tafelladen, Tauschhandel) und bei späteren Entwicklungsfehlern, die trotz Sorgfalt vorher nicht erkannt werden konnten.
- Gemeingefährliche Vergiftung?
- Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) 2001
Siehe auch
Den Begriff Produkthaftungsgesetz OR "Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte" im deutschen juristischen Web finden
- Demeter-Bund global
- Koexistenz in der EU?
- Deutsches Haftungsrecht
- Reisemangel auf Deutsch
- Sachmangel auf Deutsch
- Organisationspflicht des Arbeitgebers in Deutschland
- Computer Integrated Manufacturing (CIM)
- Kausalitätskette auf Französisch
- Französische Produkthaftung
- Legitimationskette auf Deutsch
- Beweislastumkehr
- Deutsches Delikt
- Deutsches Waffenrecht
- Grenzproduktivität global
- Internationale Grenzwerte
- Deutsches Produktsicherheitsgesetz
- zulassungspflichtige Handwerke in Deutschland
- Spielzeugsicherheit global
- Deutsches Chemikaliengesetz
- Kapitalanlagegesellschaft in Deutschland
- Verjährung auf Deutsch
- Verjährungsfrist in Deutschland