Prinzip der Bestenauslese (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Arbeitsrecht > Öffentlicher Dienst > Rechtsprinzip
Das deutsche Prinzip der Bestenauslese für den Öffentlichen Dienst ist in Art. 33 Abs. 2 GG insident enthalten. Demnach haben alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger entsprechend ihrer jeweiligen Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gemäß deutscher Verfassung den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt.
Siehe auch
Den Begriff Prinzip Bestenauslese im deutschen juristischen Web finden
- Deutsche Dienstrechtsreform
- Öffentlicher Dienst
- Deutsche Rechtsgrundsätze
- Deutsche Reformgesetze
- Bewertungsschlüssel
- Amtstitel
- Dienstliche Beurteilung
- persönliche Begutachtung
- Selbstdoping
- Personalvertretung
- Politische Treuepflicht
- Ausbildereignungsverordnung (AEVO) für Deutschland
- Gesetzesinterpretation
- Arbeitgeber
- Arbeitsrecht
- verfassungswidrige dienstliche Weisung
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
- Exzeptionalismus
- Deutscher Werbevertrag