Präventionsauftrag der Krankenkasse (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Sozialrecht > Krankenversicherung > Krankenkassensatzung > Auftrag
Der gesetzliche Auftrag an alle Krankenkassen in Deutschland zur Prävention ist im dritten Abschnitt des dritten Kapitels des SGB V nachzulesen.
- arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung
- Elektronischer Geschäftsverkehr
- Finanzierung einer persönlichen elektronischen Gesundheitsakte
- Gerontopsychiatrischer Beratungsdienst
- Messie-Syndrom
- Psychologische Beratungsstellen
- Rehabilitation vor Rente!
- Rehabilitation vor Pflege!
- Selbsthilfeförderung
Siehe auch
Den Begriff Präventionsauftrag Krankenkasse im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Präventionsauftrag Krankenkasse im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff Präventionsauftrag Krankenkasse im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff Präventionsauftrag Krankenkasse im liechtensteinischen juristischen Web finden
Den Begriff Präventionsauftrag Krankenkasse im juristischen Web der Europäischen Union finden