Präqualifizierung (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht > Landesrecht > Vergabe öffentlicher Aufträge > Informationsvermittlung
Unter Präqualifizierung versteht man in Deutschland die auftragsunabhängige, d.h. formale Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen von Bewerbern um öffentliche Liefer- oder Dienstleistungsaufträge.
- Ausschreibungsverfahren
- Beleihung
- Europäische Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME)
- Internet-Vergabeplattform
- Personenzertifizierung
- Qualifizierungspflicht
- Qualitätsinstitut
Links
- Homepage der zugangsbeschränkten, präqualifizierten Unternehmensdatenbank der IHK
- Homepage der IHK Stuttgart
Siehe auch
Den Begriff Präqualifizierung im deutschen juristischen Web finden
- Vergabe öffentlicher Aufträge von/für Deutschland
- Kommunaler Arbeitsmarkt
- Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung 2012
- Öffentliches Vergaberecht der EU
- Deutsche Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
- Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
- Zentralverband des Deutschen Handwerks
- Deutsches Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Kartellrecht
- Informationsvermittlung
- Verwaltungsrecht
- Kommunalrecht
- Arbeitsförderung
- Vergabekammer
- Einstiegsqualifizierung