Postulationsfähigkeit (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Personen, die vor Gericht eigene Willenserklärungen abgeben dürfen, sind postulationsfähig. Liegt gesetzlich ein Anwaltszwang vor, dann sind die Parteien selbst nicht postulationsfähig (siehe: § 78 ZPO).
Siehe auch
Den Begriff Postulationsfähigkeit im deutschen juristischen Web finden