Polizeiliches Auswahlermessen (de)
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Das sogenannte polizeiliche Auswahlermessen entscheidet im konkreten Einzelfall darüber, wie eine Störung der öffentlichen Sicherheit und/oder Ordnung durch die Polizei beseitigt wird.
Dabei muss das gewählte Eingriffsmittel immer den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einhalten, d.h. erforderlich, geeignet und angemessen sein, um im Streitfall nicht als rechtswidrig gelten zu können.
Siehe auch
Den Begriff polizeiliches Auswahlermessen im deutschen juristischen Web finden
- Polizeiliches Entschließungsermessen
- Deutsche Polizei
- Polizeiliches Ermittlungsverfahren
- Verwertung fremder Geheimnisse?
- Internationale Polizei
- Gefahrenabwehr im Inneren
- Opferschutz
- Störerhaftung in Deutschland
- Polizeiverordnung
- Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz
- Deutsches Polizeirecht
- Auswahlermessen allgemein
- ermessenslenkende Weisung