Politische Verdächtigung (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Strafrecht > Straftat
Die politische Verdächtigung ist gemäß § 241 a StGB in Deutschland strafbar. Demnach ist jede*r, der/die eine*n andere*n durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden, in Deutschland strafbar. Durch die politische Verfolgung muss das Opfer im Widerspruch zu den herrschenden rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen
- Schäden an Leib oder Leben erlitten haben oder
- seiner Freiheit beraubt worden sein oder
- in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt worden sein.
Siehe auch
Den Begriff "Politische Verdächtigung" im deutschen juristischen Web finden
- Verdacht
- Strafanzeige
- Denunziation
- Gerücht
- Wahlwerbung in Deutschland
- Deutsche Bundeszentrale für politische Bildung
- Öffentlichkeitsarbeitsurteil des Bundesverfassungsgerichts 1977
- Falsche Verdächtigung
- Entlastungsbeweis aus Deutschland
- Zielperson
- adoleszente Zerstörungsfantasien
- Leitlinien zur Achtung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Rechte des Kindes im digitalen Umfeld 2018
- Exorzismus
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit
- Strafgesetzbuch
- Politische Kunst
- Politischer Brauch
- Politikwissenschaft
- Deutsche Politische Partei
- Politische Stiftung nach Deutschem Recht
- Politisches Netzwerk