Politisch Verfolgte (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Asylrecht > Flüchtlingsstatus
Politisch verfolgte Menschen haben in Deutschland ein grundrechtlich gesichertes Asylrecht (Art. 16 a GG). Sie müssen jedoch selbst oder vertreten durch eine Hilfsorganisation einen Asylantrag bei der zuständigen Behörde stellen.
- Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
- Politische Verdächtigung in Deutschland (= geistig-moralische Verfolgung)
- Politische Verfolgung - näher erklärt
Siehe auch
Den Begriff "politisch Verfolgte" im deutschen juristischen Web finden
- Asylrecht
- Asylstadt
- Asylverfahrensgesetz
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Flüchtlingsräte
- Flüchtlingsstatus gemäß Deutschem Recht
- Internationaler Straftatbestand
- Ausländerrecht in Deutschland
- Deutscher Staatsbürger
- Europäische Charta der Grundrechte
- Menschenrechte
- Politische Parteien in Europa
- Politische Kunst
- Europäisches Asylrecht