Piratensender (fr)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Was gemäß Völkerrecht unter einem 'Piratensender' zu verstehen ist, das wird in Art. 109 des Internationalen Seerechtsübereinkommens definiert. Demnach sind "Piratensender" (nur) nicht genehmigte Rundfunksendungen von Hoher See aus.
Siehe auch
Den Begriff Piratensender Frankreich im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Piratenpartei in Frankreich
- Piratenpartei in Tschechien
- Recht der öffentlichen Wiedergabe in Deutschland
- Duale Rundfunkordnung von Deutschland
- Deutsche Rundfunkfreiheit
- Nichtkommerzielle Kommunikation
- Creative Commons in Deutschland
- crowd working
- Computerstraftaten in Deutschland
- Information
- Französisches Medienrecht
- Deutscher Bürgerrundfunk
- Deutsches Rundfunkrecht
- Österreichisches Medienrecht
- Europäische Medienfreiheit