Piratensender (de)
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Was gemäß Völkerrecht unter einem 'Piratensender' zu verstehen ist, das wird in Art. 109 des Internationalen Seerechtsübereinkommens definiert. Demnach sind "Piratensender" (nur) nicht genehmigte Rundfunksendungen von Hoher See aus.
- Deutsches Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen
- Initiative für freien Zugang zum Recht
- Seehandel auf Deutsch
- Internationaler Seegerichtshof
- Seeblockade - Ist das erlaubt?
- Zuständigkeit des Gerichts
- Internationaler Seegerichtshof
- Störpropaganda gegen die Bundeswehr als Straftat in Deutschland
- Theorie der Massendiffusion
- Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle
Siehe auch
Den Begriff Piratensender im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Piratensender im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff Piratensender im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff Piratensender im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Piratenpartei in Deutschland
- Piratenpartei in Frankreich
- Piratenpartei in Tschechien
- Recht der öffentlichen Wiedergabe
- Duale Rundfunkordnung
- Rundfunkfreiheit
- Nichtkommerzielle Kommunikation
- Creative Commons
- crowd working
- Computerstraftaten in Deutschland
- Information
- Medienrecht
- Gewerbliches Ausmaß nach deutschem Recht
- Bürgerrundfunk
- Deutsches Rundfunkrecht
- Österreichisches Medienrecht
- Europäische Medienfreiheit