Personensorge (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Privatrecht > Natürliche Person > "Elterliche" Sorge
Gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB umfasst der deutsche Rechtsbegriff "Personensorge" die Sorge für die Person des Kindes als Teil der elterlichen Sorge. Fraglich ist, ob "Personensorge" auch die Sorge für die Person des geistig behinderten oder dementen alten Menschen umfasst.
- berechtigtes Interesse von Deutschland
- "Enge Kontaktperson" als deutscher Rechtsbegriff
- feministische Ökonomie
- Minderjährige
Siehe auch
Den Begriff Personensorge im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Personensorge im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff Personensorge im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff Personensorge im liechtensteinischen juristischen Web finden
Den Begriff Personensorge im juristischen Web der Europäischen Union finden