Patrilineare Erbfolge
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Die patrilineare Erbfolge war immer von der Ehe als Rechtsinstitut formallogisch hergeleitet. Zur römisch-rechtlichen, patrilinearen Erbfolge waren nur männliche, nicht homosexuelle Kinder der jeweiligen Ehefrau(en) oder vom "pater familias" anerkannte Adoptivsöhne berechtigt. Mit der Geltung der Europäischen Grundrechte-Charta erlosch die Jahrhunderte dauernde Geltung der patrilinearen Erbfolge - zumindest für die Europäische Union!
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Siehe auch
Den Begriff patrilinear UND Erbfolge im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff "succession patrilinéaire" im französischen juristischen Web finden ("succession patrilinéaire" in Deutsch)
Den Begriff "succession patrilinéaire" im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff "succession patrilinéaire" im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff "succession patrilinéaire" im juristischen Web der Europäischen Union finden