Parlament der Weltreligionen
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Die Parlamentäre der Weltreligionen haben 1993 gemeinsam die Erklärung zum Weltethos verabschiedet und 1999 den "Aufruf an unsere führenden Institutionen" gemeinsam verfasst. Das Parlament der Weltreligionen stellt - aufgeklärt juristisch betrachtet - eine freiwillige religiöse d.h. geistliche Gesamthand dar. Es kann bzw. darf keine juristische Person besitzen!
- Beteiligungsgerechtigkeit
- Christliche Gesamthand
- consilium
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- Kultvergleichung
- Muslimische Gesamthand
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- Proselytismus
- Recht am eigenen Gottesbild
- Recht auf eine sichere Bindung
- Rechtsspaltung Zyperns
- Religionsfreiheit in der EU
- Religionsfreiheit in den U.S.A.
- Religionswissenschaft
- Thora-Observanz
- Verpflichtung zum Meinungsaustausch global
Siehe auch
Den Begriff Parlament Weltreligionen im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff Parliament "World's Religions" im internationalen juristischen Web finden
Den Begriff Parliament "World's Religions" im Vereinigten Staaten juristischen Web finden
Den Begriff Parliament "World's Religions" im Kanadische juristischen Web finden
Den Begriff Parliament "World's Religions" im Australian juristischen Web finden
- Bischofskonferenz
- Kooperationsprinzip
- Interner Absolutismus der Vatikanstadt
- Italienisches Staatstheater
- Gesetzgebung in Österreich nach 1945
- Weltsicherheitsrat
- Internationale Gesamthand
- Subkultur
- Jüdischer Weltkongress
- Religiöse Opposition
- Zentralrat der Muslime in Deutschland
- Islamische Schwestern
- Europäische Funktionseliten
- Vertrag von Maastricht 1992
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