Notstandslage (de)
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Unter einer Notstandslage nach deutschen Recht versteht man eine gegenwärtige Gefahr für ein dingliches Individualrechtsgut. Die Gefahr kann auch von Naturkräften ausgehen.
Als gerechtfertigte Notstandshandlung gilt eine Maßnahme, die geeignet und erforderlich ist, die Gefahr abzuwenden.
Siehe auch
Den Begriff Notstandslage im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "état d'urgence" im französischen juristischen Web finden ("état d'urgence" in Deutsch)
Den Begriff "état d'urgence" im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff "état d'urgence" im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff "état d'urgence" im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff "case of necessity" im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff "case of necessity" im juristischen Web des Vereinigten Königreiches finden
Den Begriff "case of necessity" im Australian juristischen Web finden
Den Begriff "case of necessity" im neuseeländischen juristischen Web finden
Den Begriff "case of necessity" im Kanadische juristischen Web finden
Den Begriff "case of necessity" im Vereinigten Staaten juristischen Web finden
Den Begriff "case of necessity" im internationalen juristischen Web finden