Negative Glaubensfreiheit (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Grundrechte > Glaubensfreiheit > Europäische Aufklärung > Anerkennungskultur
Die sogenannte 'negative Glaubensfreiheit' ermöglicht es den Menschen in Deutschland, auch ohne Religionszugehörigkeit als Mitbürgerin oder Mitbürger einer (ethischen) Minderheit im Rechtsstaat formal gleichberechtigt zu leben. In einer Theokratie wie der Vatikanstadt oder in Islamischen Republiken wäre/ist dies - aus formallogischen Gründen - nicht möglich.
- Atheismus
- Austrittsgesetz 1878
- erforderliche Rettungshandlung in/durch Deutschland
- Ethik
- Ethikunterricht in/aus Deutschland
- Humanismus
- Humanistische Jugendfeier
- Rechtfertigende Pflichtenkollision
- Vertrauen in die digitale Wirtschaft
- Weltanschauungsfreiheit
Siehe auch
Den Begriff "Negative Glaubensfreiheit" im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "Negative Glaubensfreiheit" im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff "Negative Glaubensfreiheit" im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff "Negative Glaubensfreiheit" im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Glaubensfreiheit in Deutschland
- Anerkennungskultur in Deutschland
- Unrechtsanerkenntnis global
- Ökumene
- Ökumenische Zentren
- Ökumenischer Beobachter
- Globale Nachhaltigkeitsziele
- Recht am eigenen Gottesbild
- ABC-Analyse
- Geschlecht in der Minderheit
- Disengagementtheorie
- Neutralitätspflicht
- Freiheitsgrundrechte in Deutschland
- Negative Publizität in Deutschland
- Württembergische Religionsverfassung, rechtshistorisch
- Glaubenswerbung
- Glaubensinhalt
- Glaubenshass
- Europäische Aufklärung
- Europäische Religionsfreiheit
- Status negativus
- Vernunft
- Internationales Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
- Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York