Nationalflagge (sa)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Saudi-Arabien > Verfassungsrecht > Erbmonarchie > Flaggenstaat
Die Nationalflagge von Saudi-Arabien wurde am 19.11.1980 eingeführt. Die grüne Farbe symbolisiert den Islam. Die arabischen Schriftzeichen sind das Glaubensbekenntnis "Es gibt keinen Gott außer Allah und Mohammed ist sein Prophet". Fraglich ist, ob dem einzigen Vatergott - je nach Muttersprache - verschiedene Namen gegeben werden dürfen.
Das Schwert symbolisiert die Wehrhaftigkeit der Wahhabiten bei der Verteidigung der Heiligen Stätten des Islam.
Siehe auch
Den Begriff Nationalflagge "Saudi-Arabien" im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Fatima
- Omaijaden-Kalifat
- Nationalität
- Flaggenordnung
- Riad
- Sternenbanner der U.S.A. 1777
- Nationalflagge von Deutschland
- Nationalflagge von Frankreich
- Nationalflagge von Spanien
- Nationalflagge des Iran 1980
- Internationales Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
- Europaflagge
- Panromanismus
- Verbandsmarke
- Flaggenstaat
- Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten als Straftat in Deutschland