Natürliche Handlung (de)
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Version vom 12. Januar 2017, 17:03 Uhr
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das deutsche Recht. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen… '
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Deutschland > Öffentliches Recht > Strafrecht > Tateinheit
Unter einer ‚natürlichen Handlung‘ verstehen die deutschen Strafrechtlerinnen und Strafrechtler die unterschiedlichen Folgen als Handlungseinheit einer einmaligen Willensbetätigung des Straftäters oder der Straftäterin, wie bei einem Schuss, der einen Menschen tötet und einen zweiten verletzt.
Siehe auch
Den Begriff "natürliche Handlung" im deutschen juristischen Web finden