Natürliche Handlung (de)
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Version vom 17. Januar 2016, 12:20 Uhr
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Deutschland > Öffentliches Recht > Strafrecht > Tateinheit
Unter einer ‚natürlichen Handlung‘ verstehen die deutschen Strafrechtlerinnen und Strafrechtler die unterschiedlichen Folgen als Handlungseinheit einer einmaligen Willensbetätigung des Straftäters oder der Straftäterin, wie bei einem Schuss, der einen Menschen tötet und einen zweiten verletzt.
Siehe auch
Den Begriff "natürliche Handlung" im deutschen juristischen Web finden