Nürnberger Rassengesetz (de)
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Das programmatische NS-Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre wurde am 15.09.1935 als Nürnberger Rassengesetz erlassen und verbot im § 2 den außerehelichen Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes. Es war der rassistische Versuch des NS-Regimes, die Geburt von sogenannten Mamsern im Deutschen Reich zu verhindern, denn die vaterlosen Kinder mussten damals von der steuerzahlenden Allgemeinheit im Staat unterhalten werden ...
Damals wurde die "sozial wertvolle und erbgesunde Familie" zum Rechtsbegriff erklärt, wodurch das ungebildete "Deutsche Volk" bekanntlich zu Pogromen verführt worden ist. Seit 1949 gilt in der Bundesrepublik Deutschland daher die allgemeine Schulpflicht.
Siehe auch
Den Begriff "Nürnberger Rassengesetz" im deutschen juristischen Web finden
- Rassismus
- Binationale Ehen in Deutschland
- Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
- Nürnberger Gesetze
- Nürnberger Kodex
- Deutsche Verfassungsgeschichte
- Nationalsozialismus
- Mamser
- "one-night-stand"
- Abtreibung in Deutschland
- Gerücht
- NS-Ahnenerbe
- NS-Frauenschaft
- Schulpflicht in Deutschland; seit dem 17. Jahrhundert Zug um Zug eingeführt
- Ethnischer Separatismus
- Deutscher Volksgerichtshof der Nazis
- Reichsbürgergesetz
- Nürnberger Prozesse
- Deutsche Wiedervereinigung
- Nürnberger Religionsfrieden 1532