Nötigung (de)
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Die Straftat Nötigung ist in § 240 StGB gesetzlich geregelt. Demnach ist ein Mensch in/aus Deutschland strafbar, der einen anderen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Rechtswidrig ist die Tat jedoch nur, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Das geschützte Rechtsgut des Straftatbestands "Nötigung" ist die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung. Unter einem "empfindlichen Übel" verstehen deutsche Jurist*innen jede über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehende Einbuße an Werten oder die Zufügung von Nachteilen, wenn diese geeignet sind, einen sonst besonnenen Menschen zu dem mit der Drohung erstrebten Verhalten zu bestimmen.
Fraglich ist, ob eine Drohung mit Unterlassen einer Diensthandlung, z.B. einer Beförderung, im Einzelfall als strafbare Nötigung zu werten ist. Die allgemeine Pflichttheorie stellt darauf ab, dass eine Drohung mit Unterlassung nur dann tatbestandsmäßig ist, wenn der/die Drohende rechtlich verpflichtet ist, die entsprechende Diensthandlung vorzunehmen. Die Garantenpflichttheorie stellt darauf ab, dass der/die Drohende zur Strafbarkeit als Garant*in verpflichtet sein muss. Und die Verwerflichkeitstheorie als dritte und unaufgeklärteste Denkvariante stellt nur auf die Verwerflichkeit im rechtsmoralischen Sinne ab.
Siehe auch
Den Begriff Nötigung im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Nötigung im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff Nötigung im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff duress im juristischen Web des Vereinigten Königreiches finden
Den Begriff duress im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff duress im Kanadische juristischen Web finden
Den Begriff duress im Australian juristischen Web finden
Den Begriff duress im neuseeländischen juristischen Web finden
Den Begriff duress im Vereinigten Staaten juristischen Web finden