Islamisches Recht
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Die ursprüngliche Rechtsgemeinschaft des muslimischen Rechts war die „umma“ um das kultische Muttersakrament von Medina in Saudi-Arabien. Mohammed (570 – 632 n. Chr.) war dort Prophet, erster Statthalter und Richter Allahs. In seinem Namen entwickelte sich unter den Nachfolgern die muslimische Rechtssammlung Shari’a, die auf der Basis der heiligen Schrift des Koran entstand.
Die Schari’a ist ein sehr komplexes religiös begründetes Rechtssystem mit der entsprechenden Jurisdiktion, die alle Bereiche des Lebens religiös maßregelt. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Rechtsschulen von verschiedenen Imamen, die sich seit dem 7. Jahrhundert jeweils eine hörige Gefolgschaft erobern konnten. Eine gesetzliche Trennung in islamische Religionsangelegenheiten und säkulares Staatsrecht wurde erstmals in der türkischen Verfassung von 1923 juristisch veranlagt --> Einführung in das Türkische Recht
Wie bei allen religiös begründeten Rechtssystemen machte der Geltungsanspruch der Schari’a nicht an den nationalen Staatsgrenzen halt. Durch diese Rechtsnatur der „umma“ begründbar – ähnlich wie beim Kanonischen Recht bis zur Reformation im 16. Jahrhundert – dehnte sich der Einflussbereich des Muslimischen Rechts spiralförmig um das historische Zentrum Medina herum seit dem 7. Jahrhundert immer mehr aus. So entstanden notwendigerweise die rechtsgeschichtlichen Konflikte an den Reichsgrenzen zum Heiligen Römischen Reich, zum orthodoxen Russland und zum Indischen Reich.
Einige Beispiele:
- Islamischer Kalender 622
- Mont St. Michel 709
- gemäß der "Constitutio de feudis" von 1037 mehrere "Erbantritts"-Kreuzzüge der europäischen Patriarchen ins Heilige Land zwischen 1096 und 1229 n. Chr.
- Diadochenstaat
- türkisches Kalifat ab 1288
- Reconquista in Spanien und Portugal --> Omaijaden-Kalifat
- Eroberung von Konstantinopel im Jahr 1453 n. Chr. durch die Türken unter Sultan Mohammed II.
- Eroberung von Ägypten (= "Mamelucken"-Reich) im Reformationsjahr 1517 n. Chr. durch den türkischen Sultan Selim I., der im Jahr 1514 auch Kurdistan erobert hatte
- Admiral Hayrettin Barbarossa
- Akbar 1542 - 1605 (Großmogul)
- Seeschlacht bei Lepanto in Griechenland im Jahr 1571 n. Chr. als siegreicher Angriff der katholischen „Heiligen Liga“ gegen das Osmanische Reich der Türken u.a. ==> Arabische Liga
- Belagerung von Wien durch die Türken im Jahr 1683 und Beginn der Kämpfe um Ungarn zwischen den Dynastien der muslimischen Osmanen und der christlichen Habsburger
- Krimkrieg zwischen Russland und der Türkei von 1853 bis zum Pariser Frieden von 1856
- Atatürk 1881 - 1938
- Einführung ins Recht von Saudi-Arabien
- Unabhängigkeitserklärung von Pakistan am 15.08.1947 (von Indien abgespaltener Staat) --> Kaschmir
- Sharia-Gericht in Indonesien
- Erklärung von Alexandria 2002
- Islamwissenschaft in Ägypten, wo der Monotheismus vor Jahrtausenden begann ...
- Semitischer Beobachter
Sprachphilosophische Betrachtungen
Der muslimische Rechtsbegriff ‚Umma‘ bezeichnet die Religionsgemeinschaft aller Musliminnen und Muslime der Erde in Form eines heiligen, unsichtbaren Reiches (= Internationale muslimische Gesamthand). Die ‚Umma‘ geht über Staatsgrenzen hinweg bzw. ignoriert die Grenzen. Das Wort ‚Umma‘ könnte ein übernommenes Fremdwort aus der altindischen und/oder der assyrischen Sprache sein.
In Altindien wurde der Aspekt der Muttergöttin „Kali“, der die Alte als Zerstörerin zeigte, als „Uma“ bezeichnet. Diese weibliche Gotteskraft wurde als Dämonin mit verschlingender und bezahnter Vagina dargestellt, die die Sterbenden in ihr irdisches Reich hinabsieht. ‚Uma‘ war „Mutter Tod“. Das deutsche Kosewort „Oma“ für die Großmutter klingt zwar ähnlich, hat aber heute eine positive Bedeutung.
Im Assyrischen Reich gab es Priesterinnen als „Mütter der Schöpfung“, die das heilige Wort „OM“ aus Altindien in der assyrischen Sprechform „umm“ verehrten. Diese Priesterinnen wurden „Ummati“ genannt. Sie mussten alle schon Mütter sein, um das Priesterinnenamt ausüben zu können. Damit war der Beweis ihrer Fruchtbarkeit objektiv erbracht. Die Assyrer hatten demnach die altindische Bedeutung von „Uma“ in ihrer semitischen Sprache vom Tod zum Leben umgekehrt.
Siehe auch
Den Begriff "Islamisches Recht" OR "Muslimisches Recht" im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff "Droit musulman" im französischen juristischen Web finden ("Droit musulman" in Deutsch)
Den Begriff "Islamic law" im juristischen Web des Vereinigten Königreiches finden
- Abraham
- Islam
- Reformislam
- Muslimisches Gewohnheitsrecht
- Selbstkontrolle
- Alkoholverbot
- Gaststättenerlaubnis für Deutschland
- Fastenbrechen
- usûl
- Französisches Recht der Verpflichtungsgeschäfte
- Tuareg
- Aserbaidschan
- Monogamie in Deutschland
- Rechtsvergleichung
- Sephardim
- Bilderverbot
- Folterverbot
- Theokratie
- Missionsphilosophie
- Islamische Titel
- Islamwissenschaft auf Türkisch
- Islamische Republik
- Islamwissenschaft auf Persisch
- Imam
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- Arabien
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- Internationale muslimische Gesamthand
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- Schiitische Glaubensrichtung
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- Juristische Gesellschaften in Deutschland
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