Menschenrecht auf Entwicklung (int)
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Rechtshistorisch-kritische Betrachtung
„Mutter Teresa glaubt nicht recht an den Erfolg der modernen Entwicklungshilfe und der Entwicklungshelfer, die mit guten Gehältern und wenig Verständnis in die armen Länder der Dritten Welt kommen. Sie sagt: ‚Nur Arme können den Armen helfen!‘ Und sie meint, dass man das Armsein am eigenen Leibe erfahren haben muss, um sich mit anderen Menschen zur Überwindung des Elends und der Not verbünden zu können. Den reichen Almosenspendern und ihrem Mitleid misstraut sie. Sie geben den Armen etwas von dem Überfluss, in dem sie leben, nicht jedoch ein Stück von sich selbst.“[1]
Fußnoten
- ↑ Hermann Gmeiner, im Dialog mit Mutter Teresa, Eindrücke Gedanken Bekenntnisse, Seite 48, SOS-Kinderdorf-Verlag, Innsbruck-München 1979
Siehe auch
Den Begriff "Menschenrecht auf Entwicklung" im internationalen juristischen Web finden
Den Begriff "Menschenrecht auf Entwicklung" im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff "Menschenrecht auf Entwicklung" im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff "Menschenrecht auf Entwicklung" im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "Menschenrecht auf Entwicklung" im juristischen Web der Europäischen Union finden
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