Melderechtsrahmengesetz (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Das bundesdeutsche Melderechtsrahmengesetz vom 16.08.1980 ist folgendermaßen gegliedert:
I. Allgemeine Bestimmungen §§ 1 – 5 MRRG
II. Schutzrechte §§ 6 – 10 MRRG
III. Meldepflichten §§ 11 – 16 MRRG
IV. Datenübermittlungen §§ 17 – 22 MRRG
V. Anpassungs- und Schlussvorschriften §§ 23 – 28 MRRG
Siehe auch
Den Begriff Melderechtsrahmengesetz im deutschen juristischen Web finden