Manumissio
aus jurispedia, das gemainsame Recht
Version vom 29. Mai 2015, 15:44 Uhr von Elsa (Diskussion | Beiträge)
Dieser Artikel ist ein Entwurf für ein Rechtsthema. Ihr könnt mit Bearbeitung Inhalte einfügen oder ändern. Ihr könnt auch die Suchmaschine benutzen…
|
Hauptseite > Römisches Recht > Corpus Iuris Civilis
Der lateinische Rechtsbegriff ‚manumissio‘ bezeichnet die rechtliche Freilassung einzelner Menschen oder ganzer Familienstämme aus der Herrschaftsgewalt des jeweiligen römisch-rechtlichen Gewalthabers des Feudalsystems und damit aus dem römischen Rechtsraum. Denn die ‚manumissio‘ bedeutete nicht automatisch die Verleihung des Römischen Bürgerrechts. Der römische Jurist ‚Ulpian‘ überliefert uns im Corpus Iuris Civilis in seinen Institutionen, im 1. Buch: „Manumissiones quoque iuris gentium sunt.“
Siehe auch
Den Begriff manumissio im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff manumissio im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Ulpian im weltweiten juristischen Web finden