Maklervertrag (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Privatrecht > Vertragsrecht
Der allgemeine Mäklervertrag wird in den §§ 652 - 655 BGB gesetzlich allgemein geregelt.
Gemäß § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO sind Makler Gewerbetreibende, die in Deutschland einer besonderen Genehmigung bedürfen.
Siehe auch
Den Begriff Mäklervertrag OR Maklervertrag im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff courtage im französischen juristischen Web finden (courtage in Deutsch)
Den Begriff courtage im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff courtage im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff courtage im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff courtage im juristischen Web der Europäischen Union finden