Lex fori
aus jurispedia, das gemainsame Recht
Dieser Artikel ist ein Entwurf für ein Rechtsthema. Ihr könnt mit Bearbeitung Inhalte einfügen oder ändern. Ihr könnt auch die Suchmaschine benutzen…
|
Hauptseite > Römisches Recht > Internationales Handelsrecht > Juristenlatein
Der römisch-rechtliche Begriff "lex fori" bezeichnet das geltende Recht am faktischen Gerichtsort.
Zur Findung des richtigen Gerichtsortes gibt es mindestens drei (3) Rechtstheorien:
Siehe auch
Den Begriff "lex fori" im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff "lex fori" im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "lex fori" im französischen juristischen Web finden ("lex fori" in Deutsch)
Den Begriff "lex fori" im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff "lex fori" im schweizerischen juristischen Web finden
- Den Begriff "lex fori" im spanischen juristischen Web finden
- Den Begriff "lex fori" im portugiesischen juristischen Web finden
Den Begriff "lex fori" im italienischen juristischen Web finden
Den Begriff "lex fori" im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Internationale Zuständigkeit des Gerichts in Deutschland
- Zuständigkeit in der EU
- Lex mercatoria
- Lex Salica
- Römisches Recht
- Römisch-germanisches Recht
- Gemeines Recht
- Europäisches Recht
- Verwaltungssitz in Deutschland
- Deutsches Handelsgesetzbuch
- "herrschendes Unternehmen" gemäß deutschem Aktienrecht
- Wohnsitz in Deutschland
- Wohnortprinzip