Leumundszeuge (de)
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Das deutsche Wort "Leumund" stammt noch aus der althochdeutschen Sprache von 'liumunt', was Ruf, Ruhm oder Gerücht bedeutet hat. Polizeiliche Leumunderhebungen können im Strafverfahren der besseren Beurteilung eines ehemaligen Straftäters oder einer Straftäterin oder eines Beschuldigten dienen. Dazu sucht die polizeiliche Ermittlungsbehörde dann gegebenenfalls "Leumundszeugen".
Familienangehörige und Religionsgeschwister des/der Beschuldigten sind vor deutschen Gerichten nicht als Leumundszeugen geeignet!
Siehe auch
Den Begriff Leumundszeuge im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "témoin de moralité" im französischen juristischen Web finden ("témoin de moralité" in Deutsch)
Den Begriff "témoin de moralité" im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff "témoin de moralité" im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff "témoin de moralité" im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff "témoin de moralité" im schweizerischen juristischen Web finden
- Gerücht
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