Langzeiterwerbslose (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Sozialrecht > Arbeitsförderung > Arbeitslosigkeit > Zeit > Erwerbspersonenpotenzial
Wer in Deutschland als langzeitarbeitslos gilt, das wird in § 18 SGB III definiert. Demnach sind Langzeitarbeitslose Menschen, die ein (1) Jahr und länger arbeitslos sind.
- Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Hauptschulabschluss?
- Integrationsfachdienste
- Rentenversicherungspflicht???
Siehe auch
Den Begriff Langzeitarbeitslose OR Langzeiterwerbslose im deutschen juristischen Web finden
- Arbeitslosigkeit
- Erwerbspersonenpotenzial von/für Deutschland
- Übungsleiterfreibetrag
- Sozialdatenatlas
- Duale Arbeitsverwaltung
- Kommunaler Arbeitsmarkt
- Berufsrückkehrer
- Arbeitsförderung
- Arbeitsförderungsträger
- Bundesagentur für Arbeit
- Gründungszuschuss
- Arbeitslosenversicherung
- Verordnung über die Erwerbslosenunterstützung 1924
- Systemische Standortentwicklung