Landesjudenschaft (de)
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Deutschland > Rechtsgeschichte
Seit dem 16. Jahrhundert wurden die Jüdischen Gemeinden im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zur einfacheren Eintreibung der Judensteuer durch die Landesfürsten zu jüdischen Gemeindeverbänden zusammengeschlossen. Diese Landesjudenschaften wurden jeweils durch einen von den Gemeinden vorgeschlagenen und/oder vom Fürsten ernannten Vorsteher, z.B. dem Landesrabbiner, juristisch vertreten. So bildete sich auch im Judentum Europas eine gewisse Hierarchie heraus.
Siehe auch
Den Begriff Landesjudenschaft im deutschen juristischen Web finden