Landesjudenschaft (de)
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+ | * [[Judenschutzbrief (de)|Judenschutzbriefe im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation]] | ||
* [[Talmudisches Recht]] | * [[Talmudisches Recht]] | ||
* [[Jüdische Gemeinde (de)|Jüdische Gemeinde auf deutschem Boden]] | * [[Jüdische Gemeinde (de)|Jüdische Gemeinde auf deutschem Boden]] | ||
* [[Oberrat der Israeliten (de)|Oberrat der Israeliten in Deutschland]] | * [[Oberrat der Israeliten (de)|Oberrat der Israeliten in Deutschland]] | ||
+ | * [[Kultussteuer (de)|Kultussteuer in Deutschland]] | ||
+ | * [[Judengleichstellung (de)|Judengleichstellung auf Deutsch]] |
Aktuelle Version vom 8. April 2017, 12:03 Uhr
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Deutschland > Rechtsgeschichte
Seit dem 16. Jahrhundert wurden die Jüdischen Gemeinden im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zur einfacheren Eintreibung der Judensteuer durch die Landesfürsten zu jüdischen Gemeindeverbänden zusammengeschlossen. Diese Landesjudenschaften wurden jeweils durch einen von den Gemeinden vorgeschlagenen und/oder vom Fürsten ernannten Vorsteher, z.B. dem Landesrabbiner, juristisch vertreten. So bildete sich auch im Judentum Europas eine gewisse Hierarchie heraus.
[Bearbeiten] Siehe auch
Den Begriff Landesjudenschaft im deutschen juristischen Web finden
- Jüdisches Gemeindestatut als Satzungsrecht
- Judenordnung
- Verbandsfriedhof
- Judenschreinsbuch
- Judenschutzbriefe im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation
- Talmudisches Recht
- Jüdische Gemeinde auf deutschem Boden
- Oberrat der Israeliten in Deutschland
- Kultussteuer in Deutschland
- Judengleichstellung auf Deutsch