Landeshauptstadt (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Landesrecht > Gruppenzugehörigkeitsmerkmal > Föderalismus > Gliedstaaten
- Dresden ist die Landeshauptstadt von Sachsen.
- Düsseldorf ist die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen.
- Erfurt ist die Landeshauptstadt von Thüringen.
- Hannover ist die Landeshauptstadt von Niedersachsen.
- Kiel ist die Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein.
- Magdeburg ist die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt.
- Mainz ist die Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz.
- München ist die Landeshauptstadt von Bayern.
- Potsdam ist die Landeshauptstadt von Brandenburg.
- Saarbrücken ist die Landeshauptstadt des Saarlandes.
- Schwerin ist die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern.
- Stuttgart ist die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg.
- Wiesbaden ist die Landeshauptstadt von Hessen.
Außerdem gibt es in Deutschland noch drei föderale Stadtstaaten: Hamburg, Bremen und Berlin.
Siehe auch
Den Begriff Landeshauptstadt im deutschen juristischen Web finden
- Hauptstadt (global)
- Bundesstaat
- Deutsche Bundeshauptstadt
- Föderalismus
- Deutscher Stadtstaat
- Deutsche Stadtgeschichten
- Deutsche Polizei
- Grünflächensatzung
- Stadtmuseum
- Landesrecht
- Deutsche Landeskirchen
- normenhierarchische Konkordatsbewertung
- Ministerpräsident
- Gliedstaat
- Eingemeindung
- Europäische Kulturhauptstadt
- Österreichische Landeshauptstädte
- Iranische Landeshauptstädte
- Afghanische Landeshauptstädte
- Schweizer Kantonshauptstädte
- Indische Landeshauptstädte
- Landeshauptstädte der U.S.A.
- Hauptstädte (global)