Landesbauordnung (de)
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das deutsche Recht. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen… '
|
Deutschland > Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht > Öffentliches Baurecht > Landesrecht > Bauordnungsrecht
- Altengerechtes Wohnen
- Bauherr
- Bauhof
- Fliegende Bauten
- Genehmigungspflichtiges Bauvorhaben
- Landesenteignungsgesetz
- Landesheimbauverordnung
- Ordnungsmaßnahme
- Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)
Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 08.08.1995 steht hier als ein Beispiel für die sechzehn möglichen deutschen Landesbauordnungen. Das Landesgesetz ist folgendermaßen gegliedert:
I. Allgemeine Vorschriften §§ 1 – 3 LBO BW
II. Das Grundstück und seine Bebauung §§ 4 – 10 LBO BW
III. Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung §§ 11 – 16 LBO BW
IV. Bauprodukte und Bauarten §§ 17 – 25 LBO BW
V. Der Bau und seine Teile §§ 26 – 33 LBO BW
VI. Einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen §§ 34 – 40 LBO BW
VII. Am Bau Beteiligte, Baurechtsbehörden §§ 41 – 48 LBO BW
VIII. Verwaltungsverfahren, Baulasten §§ 49 – 72 LBO BW
IX. Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussvorschriften §§ 73 – 79 LBO BW
Am 01.03.2015 ist die ökologisch novellierte Fassung der Landesbauordnung (LBO 2014) unter dem neuen (grünen) Ministerpräsidenten in Kraft getreten.
Siehe auch
Den Begriff Landesbauordnung im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Landesbauordnung UND Baden-Württemberg im deutschen juristischen Web finden