Creative Commons
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Die sogenannten 'Creative Commons' (auf Deutsch: Kreativgesellschaften) arbeiten im Internet mit Hilfe von CC-Lizenzen. Die erste freie Softwarelizenz wurde im Jahr 1989, dem Jahr des deutsch-deutschen Mauerfalls, erteilt bzw. juristisch erfunden. Es ist die GNU General Public License (GNU GPL) für das Betriebssystem "Linux".
- Begegnungsstätte
- Cybernaut
- Gesellschaftliche Handlungsfreiheit
- Internationales Gesellschaftsrecht
- Multiethnizität
- Nutzer
- Juristendebatten im Internet
- Rechtspflege global
- user generated content
- Vertrauen in die digitale Wirtschaft
- virtuelle Infrastruktureinrichtung
Inhaltsverzeichnis |
Kontinentale Kreativgesellschaften
Nationale Kreativgesellschaften
- Deutsche Kreativgesellschaft
- G.A.M.E. Bundesverband der Entwickler von Computerspielen
- Kreative Politikberatung in Deutschland
- Wikihaftung in Frankreich
Links
Siehe auch
Den Begriff "Creative Commons" OR Kreativgesellschaft im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff "Creative Commons" im juristischen Web des Vereinigten Königreiches finden
Den Begriff "Creative Commons" im Vereinigten Staaten juristischen Web finden
Den Begriff "Creative Commons" im Kanadische juristischen Web finden
- Manifest der kulturellen Allmende
- Internationale Internetnutzer
- Internationales Presseinstitut (IPI)
- Soziale Bewegung
- Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
- Informationstheorie
- Deutsches Leistungsschutzrecht
- Allgemeine öffentliche Lizenz
- Internationale gemeinnützige Gesellschaft
- Gemeinnützige Rechtsverwertungsgesellschaft
- Nichtregierungsorganisation (NGO)
- Rechtsbeziehung
- Investigator Initiated Trial
- Datenbesitzmittler in Deutschland
- Gemeinfreies Werk in/aus Deutschland