Krankenkassenleistung (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Sozialrecht > Gesetzliche Krankenversicherung
In Deutschland unterscheidet man systembedingt gesetzliche von privaten Krankenkassenleistungen.
Gesetzlich geregelte Leistungen sind zum Beispiel:
- Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen gemäß den §§ 21, 22 SGB V
- Maßnahmen zur Empfängnisverhütung gemäß § 24 a SGB V
- Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung von Frauen gemäß § 27 a SGB V
- kieferorthopädische Behandlungen gemäß § 29 SGB V
- Maßnahmen zur Sicherung der häuslichen Krankenpflege gemäß § 37 SGB V
- Maßnahmen zur Soziotherapie seelisch Erkrankter gemäß § 37 a SGB V
- Maßnahmen zur Palliativversorgung unheilbar Kranker gemäß den §§ 37 b, 39 a SGB V
- Hilfen im Haushalt bei Krankheit gemäß § 38 SGB V
- Hilfsmittel, z.B. zur Rehabilitation
- Krankenhausbehandlung
- Krankengeld gemäß den §§ 44 - 51 SGB V
- Verkehrsdienstleistungen, z.B. Krankentaxi
usw.
Siehe auch
Den Begriff Krankenkassenleistung im deutschen juristischen Web finden
- Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland
- Krankenkassen in Deutschland
- Präventionsauftrag der Krankenkasse
- Elektronische Patientenakte
- Deutsches Präventionsgesetz 2015
- Selbstbeteiligung
- Akupunktur
- Gemeinsamer Bundesausschuss von Ärzteschaft und Krankenkassen
- Belastungsgrenze für Zuzahlungen bei privaten Krankheitskosten
- Kassenärztliche Versorgung
- Krankenversicherung
- grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
- deutsches Sozialrecht
- Selbsthilfegruppen in Deutschland