Kommunaler Zweckverband (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2019, 16:15 Uhr
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Deutschland > Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht > Kommunalrecht > Teleologie > Zusammenarbeitskultur
In Deutschland können kommunale Gemeinden und Landkreise Zweckverbände bilden, um bestimmte Aufgaben, zu deren Erledigung sie berechtigt oder verpflichtet sind, für alle oder einzelne gemeinsam zu erfüllen. Zweckverbände sind z.B. im Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) geregelt.
Man unterscheidet zwischen Freiverband und Pflichtverband. Der Zweckverband ist in der Regel eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Beispiele:
- Abfallgemeinschaft
- Kraftwerk
- Suchthilfeverbund Stuttgart
- Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung
- Zweckverband Fernwasserversorgung
- Wasserverband zum Hochwasserschutz
[Bearbeiten] Siehe auch
Den Begriff Zweckverband im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Zweckverband im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
- Zweckverbandpartner
- Zusammenarbeitskultur
- Gesellschaftszweck
- Gemeinde- und Kreisordnung
- Eigenwirtschaftlicher Verkehr
- Schulzweckverbandentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
- Teleologie
- Staatszweck
- Zweckbetrieb in Deutschland
- Dialogforum der Kirchen in der Region Stuttgart
- Staatsbegriff
- Landschaftspflege
- Kommunaler Eigenbetrieb
- Verbandssatzung
- Gemeindeordnung
- Kommune
- Wasserverbandsgesetz
- Badischer Gemeindeversicherungsverband
- Freie Wohlfahrtspflege
- Der Paritätische