Kommissionsgeschäft (de)
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Das französische Wort 'commission' bedeutet Bestellung, Besorgung, Einkauf, Auftrag. Der juristische Fachbegriff 'commission rogatoire' bedeutet Rechtshilfeersuchen.
Deutsche Kommissionsgeschäfte werden in den §§ 383 - 406 HGB gesetzlich geregelt.
Gemäß § 391 HGB gilt eine Untersuchungs- und Rügepflicht.
Siehe auch
Den Begriff Kommissionsgeschäft im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff commission im französischen juristischen Web finden (commission in Deutsch)
Den Begriff factoring im juristischen Web des Vereinigten Königreiches finden
Den Begriff factoring im Vereinigten Staaten juristischen Web finden
- Kommissionsvertrag
- Kommissionär
- Kommittent
- Mängelrüge
- Forderung
- Transparenzgebot
- Indossament
- Europäische Kommission
- Europäische(r) Kommissar(in)
- Deutsches Handelsrecht
- Deutsches Wechselgesetz
- Deutsches Pfandrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Internationales Handelsrecht aus deutscher Sicht
- Internationales Handelsrecht allgemein
- Geschäftsmodell