Kommerzielle Kommunikation
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Das deutsche Fremdwort 'kommerziell' wurde aus der lateinischen Sprache ins Deutsche übernommen. 'commercium' bedeutet Handel, Verkehr, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Umgang oder Gemeinschaft.
- Ambient Assisted Living
- Börseninformationssystem
- Deutsche Allgemeinverfügung über das Verbot des organisierten, gewerbsmäßigen oder aggressiven Bettelns
- Deutscher Handelstag
- globales "e-procurement" (= legale Beschaffung)
- Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
- Feministische Ökonomie
- Französisches Telekommunikationsrecht
- gewaltlose Kommunikation
- Gewerbliches Ausmaß als deutscher Rechtsbegriff
- Humanistic Management Network
- Kommerzieller Nutzer in Deutschland
- Europäische Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
- Mängelrüge auf Deutsch
- Pressemitteilung
- "Robinsonliste" in Deutschland
- Tanzlustbarkeit
- Verwaistes Werk
- Wechselkosten in Deutschland
Siehe auch
Den Begriff "kommerzielle Kommunikation" im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff "Commercial communications" im Vereinigten Staaten juristischen Web finden
Den Begriff "Commercial communications" im juristischen Web des Vereinigten Königreiches finden
Den Begriff "Commercial communications" im Kanadische juristischen Web finden
Den Begriff "Commercial communications" im Australian juristischen Web finden