Klage (int)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Das Wort Klage kommt von dem deutschen Verb klagen. Als Rechtsbegriff bezeichnet man heute mit Klage einen formalen Rechtsakt eines rechtsfähigen Willenssubjektes vor einem Gericht.
Wenn ein Kind seiner Mutter sein kindliches Leid klagt, dann enthält diese - naturgesetzliche - Klage immer auch eine Frage oder Bitte nach Heilung. Wenn die Mutter nicht alleine Hilfe leisten kann, dann wird sie - im besten Fall - ihren Mann und/oder den Vater des Kindes um Rat fragen ...
Kontinentale Lösungen für Internationale Klagen
u.a.
Siehe auch
Den Begriff Klage im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Klage im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff action im internationalen juristischen Web finden