Kirchengericht (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Kirchenverfassung > Schiedsgericht > Kirchliche Organisationen
Die Bildung von Kirchengerichten ist in § 57 im Abschnitt "Kirchengerichtlicher Rechtsschutz" im Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) satzungsrechtlich geregelt.
Siehe auch
Den Begriff Kirchengericht im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "MVG-EKD" im deutschen juristischen Web finden
- Europäische Mediationsrichtlinie
- "Besorgnis der Befangenheit" auf Deutsch
- Willkür
- arbitrium brutum
- Kirchliche Organisationen
- Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa
- Mitgliedschaft in/von Deutschland
- Betreuungsrecht in Deutschland
- Ehrenamtlicher Richter in Deutschland
- Gesellschaftliche Laiengerichte der DDR
- Befähigung zum Richteramt in Deutschland
- Willenserklärung als deutscher Rechtsbegriff
- Publizitätsgebot
- Schiedsgericht
- Kammergerichtbarkeit
- Berufsgerichtsordnungen
- Grundgesetz
- Rechtssicherheit in Deutschland
- Parteischiedsgerichte in Deutschland
- Piratenpartei
- Narrengericht
- Rabbinatsgerichte in Deutschland