Kindsakrament
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Obwohl das Leben an sich in den alten Naturreligionen geheiligt wurde, hat sich das „Kindsakrament“ in einigen Religionen nur in Ansätzen entwickeln können. In der altägyptischen Religion gab es das Gotteskind „Horus“, im Judentum gibt es bis heute den „Messias“, in anderen Religionen die entsprechenden mystischen Personen mit der Funktionsbezeichnung Erlöser, Soter bzw. Heiland. Diese Personen erfüllen fiktiv den verständlichen Wunsch nach einem Kind bzw. Thron- oder Nachfolger und spenden dem hoffenden Volksstamm auf diese Weise seelischen Trost im gemeinsamen Glauben.
In der christlichen Kunst wurde zunächst nur das Christkind, d.h. Jesus von Nazareth als Neugeborener dargestellt, später kamen noch die kindlichen Engelchen als „amoretti“ hinzu. Diese personalisierten Darstellungen der Kunst dien(t)en als Projektionsflächen für – unerfüllte – mütterliche Liebessehnsucht ...
Rechtsphilosophische Betrachtung
Für religiöse Familienverbände wie das „Volk Gottes“ (= israelitische Moraltheologendynastie) war es im Altertum von existenzieller Bedeutung, dass gesunde, gebärfähige Frauen religionsrechtlich passende Männer zur Familiengründung fanden. So kam es zur talmudischen Rechtsfigur des „Lösers“ als einem religionsrechtlich anerkannten Ehemann für nicht rechtsfähige Frauen eines Stammes. Das biblische Buch „Rut“ erzählt ein Fallbeispiel aus der israelitischen „Richterzeit“, die der Königszeit voranging.
Die israelitische Witwe Noomi aus dem Stamm Josef Israel besaß als Familienangehörige nur noch eine fremdstämmige Schwiegertochter, eine Moabiterin (heute: Jordanien). Noomi wollte nach langjährigem Auslandaufenthalt im Alter in ihr Heimatdorf Bethlehem heimkehren und Rut wollte bei ihrer Schwiegermutter bleiben und mit ihr dem monotheistischen Gott dienen. Noomi wurde in Bethlehem wie eine Stammesangehörige empfangen und ihrer Schwiegertochter Rut wurde der Schutz eines verwandten Grundbesitzers mit Namen Boas zuteil. Dieser Boas war religionsrechtlich ein sogenannter „Löser“. Gemäß den moralischen Weisungen der Noomi trug sich Rut dem älteren Mann Boas demütig als seine Ehefrau an. Ihr Antrag hatte am Ende Erfolg. Das komplizierte Rechtsgeschäft zur Sicherung von Noomis Stammesnachfolge vollzog sich folgendermaßen:
Boas kaufte von der heimgekehrten Stammesältesten Noomi deren Landgut (= Besitzrecht) in Anwesenheit der Stadtältesten („notarielle Beglaubigung“). Dieser rechtswirksame Landübernahmevertrag umfasste gewohnheitsrechtlich auch die Magd Rut, die als Witwe eines Sohnes von Noomi einst Teil der Familie gewesen war. Noomi ging durch den Vertrag aufs Altenteil als Gutsbesitzerin. Frau(en) und Boden von sesshaften Kulturen bildeten damals für heiratswillige Männer eine güterrechtliche Einheit. Durch die Eheschließung wurde die Ausländerin Rut – dank ihres (Er-)Lösers[1] – religionsrechtlich korrekt in den Familienstamm Noomis, d.h. in den Stamm Josef Israel aufgenommen. Auf diese Weise konnte ihr Enkel Obed als rechtmäßiges Mitglied der israelitischen Rechtsgemeinschaft gelten (= Integration). Obed war der Großvater von David ...
Fußnoten
- ↑ Die Bibel, Einheitsübersetzung, RUT 2.20, Schwabenverlag AG, Ostfildern 1992
Siehe auch
Den Begriff Kind UND Sakrament im weltweiten juristischen Web finden
- Jungfrausakrament
- Ius primae noctis
- Mutterschaft
- Geburtenkontrolle
- Kinderdorf
- Kinderschutz
- Brigade
- Brüderlichkeit
- Lebenssakrament
- Fortpflanzung
- "nasciturus"
- Reproduktionstoxizität
- Homunculus
- Ehe
- binationale Ehe in Deutschland
- Kastenwesen
- Zweite Woge
- Hethiterreich
- Kindschaft
- Römisches Bürgerrecht
- Soziale Dreigliederung
- Kindeswohl in Deutschland
- Rechtsnachfolge
- Deutsches Hebammengesetz
- Adoption in Deutschland
- Clausula salvatoria