Kassenindividueller Zusatzbeitrag (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Sozialrecht > Gesetzliche Krankenversicherung
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zum gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist in § 242 SGB V geregelt.
Siehe auch
Den Begriff "kassenindividueller Zusatzbeitrag" im deutschen juristischen Web finden